Leistungsnachweise
Anzahl der GLN (Große Leistungsnachweise) in den einzelnen Klassenstufen je Schuljahr im Überblick
| GLN | 1. Schuljahr | 2. Schuljahr | 3. Schuljahr | 4. Schuljahr |
| Aufsätze | - | - | 2 | 2 |
| Lesekompetenztests | - | 2 | 2 | 2 |
| (Kombinierte) Rechtschreibüberprüfung | - | 2 | 2 | 2 |
| Mathematik | - | 4 | 4 | 4 |
| Sachunterricht | - | 2 | 2 | 2 |
Zu erbringende Leistungen und Anzahl der Leistungsnachweise in den einzelnen Klassenstufen je Schuljahr
| 1. Schuljahr | 2. Schuljahr | 3. Schuljahr | 4. Schuljahr | |
| Deutsch | Lernprozessbezogene Beurteilung | 2 GLN Lesen & Zuhören 2 GLN Rechtschreibung (je einer pro Halbjahr) | 2 GLN Lesen & Zuhören 2 GLN Rechtschreibung & Grammatik 2 GLN Texte verfassen (je einer pro Halbjahr) | 2 GLN Lesen & Zuhören 2 GLN Rechtschreibung & Grammatik 2 GLN Texte verfassen (je einer pro Halbjahr) |
| Sonstige Leistungen (SL) im Rahmen der lernprozessbezogenen Leistungsbewertung: in jedem Halbjahr mindestens zweimal Bewertung der SL einschließlich Mitarbeit und weiterer Leistungen aus dem Unterricht sowie, soweit gefordert, kleiner Leistungsnachweise (KLN) | ||||
| Mathematik | Lernprozessbezogene Beurteilung | 4 GLN (2 pro Halbjahr) | 4 GLN (2 pro Halbjahr) | 4 GLN (2 pro Halbjahr) |
| Sonstige Leistungen (SL) im Rahmen der lernprozessbezogenen Leistungsbewertung: in jedem Halbjahr mindestens zweimal Bewertung der SL einschließlich Mitarbeit und weiterer Leistungen aus dem Unterricht sowie, soweit gefordert, kleiner Leistungsnachweise (KLN) | ||||
| Sachunterricht | Lernprozessbezogene Beurteilung | 4 GLN (2 pro Halbjahr) | 4 GLN (2 pro Halbjahr) | 4 GLN (2 pro Halbjahr) |
| Sonstige Leistungen (SL) im Rahmen der lernprozessbezogenen Leistungsbewertung: in jedem Halbjahr mindestens zweimal Bewertung der SL einschließlich Mitarbeit und weiterer Leistungen aus dem Unterricht sowie, soweit gefordert, kleiner Leistungsnachweise (KLN) | ||||
| Kunst, Musik, Sport, Religion | Lernprozessbezogene Beurteilung | Sonstige Leistungen (SL) im Rahmen der lernprozessbezogenen Leistungsbewertung: in jedem Halbjahr mindestens zweimal Bewertung der SL einschließlich Mitarbeit und weiterer Leistungen aus dem Unterricht sowie, soweit gefordert, kleiner Leistungsnachweise (KLN) | ||
Maßnahmen, welche die besondere pädagogische Förderung betreffen, können im Rahmen der Förderplanung festgelegt werden (§ 2 InkVO). Maßnahmen des Nachteilsausgleichs erfolgen gemäß §§ 14–16 InkVO. | ||||
GLN werden i.d.R. mindestens eine Woche vorher angekündigt.
SL/KLN müssen nicht angekündigt werden.
Grundsätzlich höchstens 1 GLN pro Tag, höchstens 2 GLN pro Woche (es sei denn, ein Kind muss einen GLN nachschreiben).
Bei angepasstem Anforungsniveau / bei besonderer pädagogischer Förderung kann diese Anzahl variieren.