Leistungsnachweise
Anzahl der GLN (Große Leistungsnachweise) in den einzelnen Klassenstufen je Schuljahr im Überblick
GLN | 1. Schuljahr | 2. Schuljahr | 3. Schuljahr | 4. Schuljahr |
Aufsätze | - | - | 2 | 2 |
Lesekompetenztests | - | 2 | 2 | 2 |
(Kombinierte) Rechtschreibüberprüfung | - | 2 | 2 | 2 |
Mathematik | - | 4 | 4 | 4 |
Sachunterricht | - | 2 | 2 | 2 |
Zu erbringende Leistungen und Anzahl der Leistungsnachweise in den einzelnen Klassenstufen je Schuljahr
1. Schuljahr | 2. Schuljahr | 3. Schuljahr | 4. Schuljahr | |
Deutsch | Lernprozessbezogene Beurteilung | 2 GLN Lesen & Zuhören 2 GLN Rechtschreibung (je einer pro Halbjahr) | 2 GLN Lesen & Zuhören 2 GLN Rechtschreibung & Grammatik 2 GLN Texte verfassen (je einer pro Halbjahr) | 2 GLN Lesen & Zuhören 2 GLN Rechtschreibung & Grammatik 2 GLN Texte verfassen (je einer pro Halbjahr) |
Sonstige Leistungen (SL) im Rahmen der lernprozessbezogenen Leistungsbewertung: in jedem Halbjahr mindestens zweimal Bewertung der SL einschließlich Mitarbeit und weiterer Leistungen aus dem Unterricht sowie, soweit gefordert, kleiner Leistungsnachweise (KLN) | ||||
Mathematik | Lernprozessbezogene Beurteilung | 4 GLN (2 pro Halbjahr) | 4 GLN (2 pro Halbjahr) | 4 GLN (2 pro Halbjahr) |
Sonstige Leistungen (SL) im Rahmen der lernprozessbezogenen Leistungsbewertung: in jedem Halbjahr mindestens zweimal Bewertung der SL einschließlich Mitarbeit und weiterer Leistungen aus dem Unterricht sowie, soweit gefordert, kleiner Leistungsnachweise (KLN) | ||||
Sachunterricht | Lernprozessbezogene Beurteilung | 4 GLN (2 pro Halbjahr) | 4 GLN (2 pro Halbjahr) | 4 GLN (2 pro Halbjahr) |
Sonstige Leistungen (SL) im Rahmen der lernprozessbezogenen Leistungsbewertung: in jedem Halbjahr mindestens zweimal Bewertung der SL einschließlich Mitarbeit und weiterer Leistungen aus dem Unterricht sowie, soweit gefordert, kleiner Leistungsnachweise (KLN) | ||||
Kunst, Musik, Sport, Religion | Lernprozessbezogene Beurteilung | Sonstige Leistungen (SL) im Rahmen der lernprozessbezogenen Leistungsbewertung: in jedem Halbjahr mindestens zweimal Bewertung der SL einschließlich Mitarbeit und weiterer Leistungen aus dem Unterricht sowie, soweit gefordert, kleiner Leistungsnachweise (KLN) | ||
Maßnahmen, welche die besondere pädagogische Förderung betreffen, können im Rahmen der Förderplanung festgelegt werden (§ 2 InkVO). Maßnahmen des Nachteilsausgleichs erfolgen gemäß §§ 14–16 InkVO. |
GLN werden i.d.R. mindestens eine Woche vorher angekündigt.
SL/KLN müssen nicht angekündigt werden.
Grundsätzlich höchstens 1 GLN pro Tag, höchstens 2 GLN pro Woche (es sei denn, ein Kind muss einen GLN nachschreiben).
Bei angepasstem Anforungsniveau / bei besonderer pädagogischer Förderung kann diese Anzahl variieren.